Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin

Jeder Arzt hat die Möglichkeit sich innerhalb einer 60monatigen Weiterbildung, bei einer von der Ärztekammer, gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1, zugelassenen Weiterbildungsstätte bzw. eines zugelassenen Weiterbilder, zum Arbeitsmediziner zu schulen.

Innerhalb der 5jährigen Weiterbildungszeit sind 24 Monate in der Inneren Medizin / Allgemeinmedizin sowie 36 Monate in der Arbeitsmedizin zu leisten. Auf letztere können bis zu 12 Monate aus anderen Fachgebieten angerechnet werden.

Während der 60monatigen Weiterbildung zum Arbeitsmediziner sammelt der Arzt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten sowie der auslösenden Stoffe oder Umstände, die eine schädigende, pathogene Wirkung auf einen Organismus oder auf ein Körperorgan ausübt, inklusive Ursachen, Folgen sowie Verbreitung von gesundheitsbezogenen Zuständen und Ereignissen.

Während der arbeitsmedizinischen Weiterbildung wird, gemäß § 5 Abs. 9, eine 360 Stunden umfassende Kurs-Weiterbildung absolviert. In dieser Zeit werden Spezialthemen, wie beispielsweise Berufskrankheiten, Arbeitspsychologie sowie Arbeitsphysiologie, Ergonomie, Begutachtung, Recht, Wirtschaft, Technik und Sozialversicherungswesen, gelehrt.

Neben der Arbeitsmedizin-Weiterbildung existiert auch eine Weiterbildungsmöglichkeit zum Betriebsmediziner. Der Begriff Betriebsmedizin ist der Vorgänger des Begriffes Arbeitsmedizin.

Der Deutsche Ärztetag, die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekammer, nimmt an, dass ein sehr großer Bedarf an betriebsmedizinisch ausübenden Ärzten, vor allem zur Betreuung zahlreicher Kleinbetriebe existiere und, dass zum derzeitigen Augenblick dieser Bedarf ausschließlich durch Fachärzte für Arbeitsmedizin nicht zu decken sei. Der Begriff Arbeitsmedizin wird daher bis dato vom Deutschen Ärztetag aufrechterhalten.

Die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin kann fast jeder Facharzt in einer 12monatigen Weiterbildung erwerben. Voraussetzung hierbei ist eine vorhandene Facharztanerkennung in einem Gebiet der direkten Patientenversorgung. Auch bei der Betriebsmedizin-Weiterbildung ist, wie bei der Facharzt-Weiterbildung, die 360 Stunden umfassende Kurs-Weiterbildung zu absolvieren.

Die Forderungen an die Dauer der Weiterbildung für die Betriebsmedizin unterscheiden sich, aufgrund der hohen Entscheidungsbefugnis der Landesärztekammern, je nach Bundesland zwischen 12 bis 24 Monate.


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